Wie fliegt der Storch ... wo sind die Alula?
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Der Storch ist ein sehr guter Flieger.
Er nutzt den kraftsparenden Segelflug und fliegt mit ausgestrecktem Hals
und nach hinten hängenden Beinen. Dadurch lässt er sich gut von den Reihern
 unterscheiden, die mit s-förmig gekrümmtem Hals fliegen.
 
 
Den für ihn schwerfälligen Ruderflug (ständiger Flügelschlag) nutzt er nur
zum Starten, für ganz kurze Flüge und bei riskanten Flugmanövern.
Ohne diesen kraftsparenden Segelflug wäre er nicht im Stande tausende von Kilometern
in sein Winterquartier nach Afrika zu fliegen. Während der großen Züge nutzt der
Storch die thermischen Aufwinde und kann so mehrere hundert Kilometer ohne
Flügelschlag zurücklegen. Dabei kommen ihm seine langen und breiten Flügel zu gute.
Bei knapp zwei Meter Spannweite und den extra langen Schwungfedern, hat er eine
optimale Tragfläche für den perfekten Segelflug.
Erst bei schlechten Aufwinden ist der Storch gezwungen in den kräfteraubenden
Ruderflug überzugehen. Doch sobald wieder günstige Aufwinde vorhanden sind,
 schraubt er sich mit weit ausgebreiteten Schwingen, kreisend himmelwärts,
 bis er ausreichend Höhe für einen weiteren Gleitflug gewonnen hat.
Bei diesen Gleitflügen können die Störche bis zum Erreichen des nächsten warmen
Aufwindes eine Fluggeschwindigkeit von bis zu 100km/h entwickeln und sind in
Höhen bis zu 4500 m unterwegs. Manche Störche fliegen bis zu 500 km täglich,
meistens aber zwischen 150 und 300 km,
 bei einer Durchschnittlichen Geschwindigkeit von 50 km/h.
Zur Landung im Nest, fliegt der Storch den Horst stets von unten an.
 Beim Landeanflug streckt er seine Beine nach vorne um den Flug abzubremsen.
Zur Verteidigung gegen andere Vögel oder Artgenossen, die ihm sein Nest streitig
 machen, muss er manchmal riskante Flugmanöver machen.
 Hierzu gebraucht er seine Alula ( auch Daumenfittiche genannt).
Beim Fliegen wird der Storch von der Luft getragen,
die wie ein Sog über die Oberseite seiner Flügel hinweg streicht.
Wenn er ein schnelles Wendemanöver fliegen muss, spreizt er seine Alula und kann
so den Luftstrom manipulieren, damit dieser nicht abreißt und ihn weiter trägt.
Hier zeigt der Storch seine ganze Federpracht.
Seine längsten Federn, die so genannten Handschwingen sind etwa 45 cm lang.
Mehr über die Federn unter: http://www.vogelfedern.de
siehe auch unter:  http://www.gefiederkunde.de
Anders als bei anderen Vögeln, trägt der ausgewachsene Storch das ganze Jahr
das selbe schwarzweiße Federkleid (Adultkleid). Die Farben gelten als Symbole,
die den schwarzen und weißen Kontinent verkörpern und verbinden,
 zwischen denen die Störche alljährlich hin und her ziehen.
Lediglich die Armschwingen zeigen während der Brutzeit eine stärkere silbrige Färbung.
Das Gefieder eines Vogels beträgt etwa 40% der Trockenmasse seines Körpers.
Foto © Storchenelke NRW - Armschwinge 31 cm
Nestlinge schlüpfen mit einem Dunenkleid, das auch als *Pulli* bezeichnet wird.
Die Federn haben noch keine Schafte und halten besonders warm.
Im Alter von 10 bis 14 Tagen sind die Nestlinge im so genannten Igelstadium.
Jetzt schießen die durchbluteten Federkiele heraus; diese platzen auf,
  die Federn entfalten sich und wachsen in die Länge.
Mit Beginn der 4.Lebenswoche beginnt das Wachstum des Großgefieders, auch
Jugendkleid genannt. Jetzt brauchen die Jungtiere viel Eiweiß als Nahrungsgrundlage,
aus dem im Wesentlichen das Gefieder besteht. Auch die Arm- und Handschwingen sind
 bereits schwarz gefärbt. Teilweise haften jetzt noch Dunenfedern an den Federspitzen,
   die allmählich ausfallen oder auch von den Nestlingen gegenseitig ausgezupft werden.
Sobald bei den Jungstörchen die Handschwingen etwa 1 bis 2 Finger breit von den
 Steuerfedern überwachsen sind, können sie fliegen (etwa ab der 8.Woche).
Das Fliegen ist den Störchen angeboren,
 sie müssen es nur noch ein wenig üben und ihre Muskeln stärken.
Hinweise zum Bundesnaturschutzgesetz:
§ Für das Sammeln und Bearbeiten und Federn sind insbesondere
die Begriffsbestimmungen gem. Abschnitt 1 (§ 10) und die
Artenschutzbestimmungen in Abschnitt 5 (vor allem § 40 - 49)
von Bedeutung; Rechtsgrundlage für die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen ist § 43: dieser bestimmt u.a. die Kriterien
und die Verfahrensweise für die Erteilung von Ausnahmen
von den Besitzverboten.
Auch ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren,
wie Vogelfedern, werden artenschutzrechtlich
als "Tier" behandelt! Bitte beachtet auch, dass im
Ausland (Österreich, Schweiz usw. ...) andere Gesetze
gelten. Alle wichtigen internationalen
Artenschutzabkommen, Programme sowie EU-
Regelungen zum Artenschutz sind auf der Website
Klick des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)
in Bonn hervorragend erläutert.

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zu entschuldigen, denn ich bin keine Ornithologin!
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